Berlin: (hib/HLE) Das britische Krongebiet Jersey will sich in einem bilateralen Abkommen mit der Bundesregierung verpflichten, den deutschen Steuerbehörden alle für die Besteuerung erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies geht aus dem von der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegten Gesetzentwurf zum Abkommen mit der Regierung von Jersey über den Auskunftsaustausch in Steuersachen ( 16/12066) hervor. Jersey gehörte zu den auf einer Liste der OECD erwähnten Steueroasen. 2002 hatte sich die Regierung von Jersey aber verpflichtet, die von der OECD entwickelten Grundsätze der Transparenz und eines effektiven Austausches von Auskünften zu übernehmen. Mit der Unterschrift unter das Abkommen komme die Regierung von Jersey ihrer Zusage nach, schreibt die Bundesregierung. "Sie unterstreicht damit ihre Verpflichtung, die internationalen Standards in Bezug auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzregulierung umzusetzen und an internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung von Finanz- und sonstiger Kriminalität, einschließlich Steuerstraftaten mitzuwirken", erklärt die Bundesregierung. Das Abkommen mit Jersey ist das erste dieser Art, das die Bundesregierung abschließt. Außerdem hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zu einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Jersey vorgelegt ( 16/12067). Damit soll eine Doppelbesteuerung besonders bei Alterseinkünften, bestimmten Bezügen aus öffentlichen Kassen sowie von Unterhaltsleistungen für Studenten, Praktikanten und Lehrlinge vermieden werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sebastian Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein