Berlin: (hib/STO) Elektroimpulsgeräte - sogenannte "Taser" - werden weder bei der Bundespolizei noch bei der Bundeswehr eingesetzt. Auch im Justizvollzugsdienst in Deutschland sowie beim Bundeskriminalamt und der Polizei beim Deutschen Bundestag werden diese Geräte nicht benutzt, wie aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/11961) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/11806) hervorgeht. Verwendet würden die auch als "nichtletale Waffen" bezeichneten Geräte nach Kenntnis der Bundesregierung dagegen bei den Spezialeinheiten beziehungsweise Spezialkommandos der meisten Bundesländer.
Elektroimpulsgeräte ermöglichten der Polizei, "aus der Distanz heraus auf eine Person einzuwirken", erläutert die Regierung in ihrer Antwort. Die sofort einsetzende Bewegungsunfähigkeit verhindere, dass die betreffende Person sich oder anderen Schaden zufügen könne. Beim derzeitigen Erkenntnisstand über mögliche gesundheitliche Risiken beurteilt die Regierung indes "den Einsatz von Elektroimpulsgeräten gegen Personen zurückhaltend".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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