Berlin: (hib/KTK) In Zukunft sollen höhere Tagessätze bei Geldstrafen verhängt werden können. Der Rechtsausschuss stimmte am Mittwochvormittag ohne Aussprache einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu ( 16/11606), die Linksfraktion enthielt sich. Gerichte sollen zukünftig Tagessätze von bis zu 20.000 Euro verhängen können, bislang lag die Obergrenze bei 5.000 Euro. Mit dem Gesetzentwurf wird auf die Entwicklung der Spitzeneinkommen in den vergangenen Jahrzehnten reagiert. Einkommensstarken Tätern solle "ein vergleichbares finanzielles Opfer abverlangt werden" wie einkommensschwachen Tätern, so die Bundesregierung in der Begründung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sebastian Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein