Berlin: (hib/BOB) Das Haager Übereinkommen auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern, das die Bundesregierung im April 2003 unterschrieben hat, soll ratifiziert werden. Dazu hat die Regierung einen Gesetzentwurf ( 16/12068) vorgelegt. Wie sie erläutert, schaffe das Übereinkommen zum einen einheitliche Regelungen über die internationale Zuständigkeit und das anzuwendende Recht auf diesem Gebiet. Zum anderen enthalte das Übereinkommen Regelungen zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen aus den anderen Vertragsstaaten. In einem weiteren Gesetzentwurf ( 16/12063), mit dem aufgrund des Übereinkommens Vorschriften geändert werden sollen, hat die Regierung unter anderem vorgesehen, dass die nach dem Abkommen neu einzurichtende Zentrale Behörde zum Schutze von Kindern dem Bundesamt für Justiz übertragen werden soll.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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