Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass es sich um einen "vorübergehenden" Rückgang der erteilten Visa für den Ehegattennachzug handelt, soweit er auf die Einführung des Erfordernisses des Sprachnachweises zurückzuführen ist. Das macht sie in ihrer Antwort ( 16/11997) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/11811) deutlich. Allerdings sei bei einer Bewertung der Zahlen 2006 und 2008 zu berücksichtigen, dass bereits vorher die Zahl der zum Ehegattennachzug erteilten Visa von insgesamt 64.000 im Jahr 2002 auf knapp 40.000 im Jahr 2006 zurückgegangen war. 2008 seien knapp 31.000 Visa für den Ehegattennachzug erteilt worden. Das seien 1.700 Visa weniger als im Jahr 2007 (minus 5,2 Prozent). Länder, in denen die erteilten Visa stark rückläufig seien, seien Thailand (minus 19,4 Prozent), die Russische Föderation (minus 17,7 Prozent) und Tunesien (minus 12,5 Prozent).
Wie die Regierung weiter mitteilt, hält sie grundlegende Lese- und Schreibfertigkeiten in deutscher Sprache für eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in der Bundesrepublik. Von Ehegatten, die einen dauerhaften Nachzug planen, könnte im Allgemeinen erwartet werden, dass sie sich in Vorbereitung auf ihr Leben in Deutschland schon im Herkunftsland einfache Kenntnisse der deutschen Sprache einschließlich der grundlegenden Lese- und Schreibfertigkeiten aneigneten. Der Gesetzgeber fordere die darin liegende Integrationsbereitschaft der zuziehenden Ehegatten daher auch dann, wenn die persönlichen Ausgangsbedingungen - wie im Fall des Analphabetismus - zu einem vergleichsweise hohen Aufwand beim Spracherwerb führten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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