Berlin: (hib/MIK) Für den Neubau von Betonautobahndecken sind vom Bund Maßnahmen festgelegt worden, die das Auftreten der Betonschädigung durch eine Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) ausschließen sollen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12210) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12024).
Im Jahr 1995 sind von der Auftragsverwaltung Brandenburg Schäden an der Betonfahrbahn der Autobahnen A10 und A 24 gemeldet worden, deren Schadensbild auf AKR schließen ließen, heißt es in der Antwort. Die davon am stärksten betroffenen Bundesländer seien Sachsen-Anhalt (insgesamt 115 Autobahnkilometer), Brandenburg (59 Kilometer), Hessen (137 Kilometer), Nordrhein-Westfalen (64 Kilometer), Mecklenburg-Vorpommern (27 Kilometer) und Sachsen (9,5 Kilometer). Hierbei handelt es sich laut Bundesregierung aber überwiegend um Verdachtsfälle, deren gutachterliche Bestätigungen noch ausstehen würden.
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