Berlin: (hib/MIK) Im Rahmen der Planungen für den B2-Tunnel in Starnberg wurden zu erwartende Verkehrsentlastungswirkungen ausreichend berücksichtigt. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12076) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11942). Die Tunnellänge sei innerhalb des planerischen Abwägungsprozesses eingehend geprüft worden. Eine Verlängerung des B2-Tunnels wäre mit einem ergänzenden, zeitintensiven und ergebnisoffenen Verfahren zum bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss verbunden, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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