Berlin: (hib/AS) Finanzielle Risiken im Rahmen des sogenannten EEG-Wälzungsmechanismus sind Inhalt einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12160). Gesellschaften, die elektrischen Strom vertreiben, sind nach dem Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) dazu verpflichtet, eine im Voraus definierte Menge von Strom aus erneuerbaren Energien in ihre Beschaffungsmenge aufzunehmen. Die bisherige sogenannte physische Wälzung soll jetzt nach einer neuen Verordnung auf eine finanzielle Wälzung umgewandelt werden. In diesem Zusammenhang möchte die FDP unter anderem wissen, ob es sich dabei um eine rein finanzielle Wälzung handeln soll und wenn ja, ob eine solche Umstellung bis zum 1. Januar 2011 erfolgen soll.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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