Berlin: (hib/AS) Die Koalition hat ein Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereichs des Bundesumweltministeriums (BMU) ( 12/12277) vorgelegt. Damit werden verschiedene kleinere umweltrechtliche Änderungen und Konkretisierungen im Bereich des Umweltrechts vorgenommen. Es beziehe sich auf Regelungen des geltenden Bundesrechts, die in der heutigen Praxis nicht mehr relevant sind. Neben Änderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ziele es unter anderem auch auf Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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