Berlin: (hib/SKE) Eine generelle Aussage zum angemessenen täglichen Umfang der Kinderbetreuung für Ein- bis Dreijährige kann nach Ansicht der Bundesregierung nicht getroffen werden. Das geht aus einer Antwort ( 16/11962) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11807) hervor. Der Umfang der täglichen Förderung müsse sich nach dem individuellen Bedarf von Kind und Eltern richten. Deswegen sei im Kinderförderungsgesetz geregelt, dass sich der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für Ein- bis Dreijährige auf einen zeitlichen Umfang beziehe, der sich nach dem individuellen Bedarf richte.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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