Berlin: (hib/STO) Die mögliche Belastung des Bundeshaushaltes durch die ursprünglichen Planungen einen Bürgerfestes zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes, veranstaltet durch die Firma Media Event, lässt sich nach Angaben der Bundesregierung noch nicht beziffern. Für die Konzipierung und Umsetzung des Festes sei der Agentur eine Gesamtförderung von bis zu zwei Millionen Euro in Aussicht gestellt worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12260) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12052). "Tatsächlich zugewendet wurden bislang Fördermittel in Höhe von einer Million Euro", fügt die Regierung hinzu. Das Projekt sei nun unter Berücksichtigung der bislang entstandenen Kosten abzuwickeln, wobei die Verwendung der Mittel durch die Agentur im Einzelnen nachgewiesen werden müsse. Erst nach dieser Prüfung seien "Aussagen über die letztlich beim Bundeshaushalt verbleibende Kostenlast möglich".
In ihrer Anfrage verwies die Fraktion auf Presseberichte, wonach die Bundesregierung die Agentur in einem "noch nicht transparenten Verfahren" mit der Veranstaltung des Festes betraut habe, nach öffentlicher Kritik an den Planungen jedoch "offenbar ein anderes Konzept" verfolge. Wie die Regierung dazu erläutert, gab ein Mitarbeiter der Bundespresseamtes den Hinweis, dass die Agentur zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes eine eigene Veranstaltung plane. Das Bundesinnenministerium habe sich daraufhin "nach sorgfältiger Prüfung" entschieden, "das Bürgerfest durch eine Zuwendung zu fördern".
Die Entscheidung fiel der Antwort zufolge "insbesondere aufgrund der damit verbundenen Entlastung des öffentlichen Haushalts". Dabei sei die Zuwendung an die Bedingung geknüpft gewesen, dass der Bundesregierung und den Verfassungsorganen ausreichend Platz zur Selbstdarstellung eingeräumt wird. Sämtliche "historisch-politischen Inhalte" seien mit der Regierung abzustimmen und von ihr abschließend zu billigen gewesen. Laut Bundesregierung wurde das Konzept von Media Event "mit allen Ressorts und Verfassungsorganen über einen Zeitraum von etwa einem Jahr kontinuierlich abgestimmt und fand dabei im Grundsatz stets Zustimmung". Grundsätzliche Vorbehalte seien erst im Januar/Februar 2009 geäußert worden.
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