Berlin: (hib/BOB) Die Regierung soll den sogenannten Kernbereich privater Lebensgestaltung bei staatlichen Abhörmaßnahmen gewährleisten. Die fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/12473). Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2004 festgelegt, dass der Staat in diesen Bereich nicht eindringen dürfe. Eine Aufzeichnung des gesprochenen Worts in Wohnungen müsse abgebrochen werden, sobald der Kernbereich berührt sei. Äußerungen der Bundesregierung zufolge, wonach eine ausschnittsweise Löschung von Daten aus diesem Kernbereich und Aufzeichnung im Bereich der Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung technisch nicht ohne Weiteres möglich sei, geben der Fraktion Anlass zu der Forderung: Die Regierung müsse dafür Sorge tragen, dass grundsätzlich Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht erhoben würden. Bis geeignete technische Verfahren entwickelt seien, mit denen den Vorgaben des Verfassungsgerichts zur "unverzüglichen Löschung" von Daten Rechnung getragen werde, müsse die Regierung auf solche Maßnahmen verzichten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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