Berlin: (hib/BOB) Innerhalb der Europäischen Union soll nach Ansicht der Bundesregierung die grenzüberschreitende Verlagerung des Unternehmenssitzes einheitlich geregelt werden. Die Regierung hat eine solche Initiative "seit langem" gefordert und erwarte, auch vor dem Hintergrund ähnlicher Forderungen des Europaparlaments, dass die EU-Kommission "in absehbarer Zeit" einen Richtlinien-Entwurf vorlegt. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 16/12403) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/12206). Das "Cartesio"-Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Dezember vorigen Jahres habe erneut deutlich gemacht, dass die grenzüberschreitende Verlegung des Registersitzes einheitlicher Regelungen in allen Mitgliedstaaten der EU bedürfe. Nicht aufeinander abgestimmte einzelstaatliche Regelungen seien nicht sinnvoll. Dagegen unterfalle nach Ansicht der Regierung die Verlagerung des Verwaltungssitzes, soweit sie den Wegzug der Gesellschaft betreffe, dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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