Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat den Entwurf des Ratifizierungsgesetzes ( 16/12590) zu dem Vertrag mit Polen vom September 2004 über die "Vermarkung und Instandhaltung der gemeinsamen Grenze" und die Einsetzung einer deutsch-polnischen Grenzkommission vorgelegt. Darin verweist die Regierung darauf, dass es "notwendig und zweckmäßig" sei, "die bestehende Markierung des Grenzverlaufs in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten sowie die damit zusammenhängenden Fragen zu regeln". Diesem Ziel diene die vereinbarte Grenzkommission, deren vornehmliche Aufgabe "die Überprüfung des Verlaufs und des Vermarkungszustandes der Grenze und der Grenzzeichen sowie die Gewährleistung ihrer Instandhaltung" sei. Der Gesetzentwurf soll vom Bundestag am 23. April ohne Aussprache an den Innenausschuss überwiesen werden.
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