Berlin: (hib/BOB) Der von der Bundesregierung ( 16/12428) übernommene Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD ( 16/11735) zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten stößt bei Experten im Wesentlichen auf Zustimmung. Dies wurde am späten Mittwochnachmittag bei einer Anhörung des Rechtsausschusses deutlich. Mit dem Gesetzentwurf plant die Koalition unter anderem, dass unter das Strafrecht Menschen fallen sollen, die entweder als Ausbilder in einem sogenannten "Terrorcamp" tätig sind oder sich darin ausbilden lassen, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen.
Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, befürwortete das Vorhaben. Angesichts der unveränderten Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, müsse das Strafrecht unter anderem die Absicht der Teilnahme an einer militärischen Ausbildung unter Strafe stellen. Durch das neue Gesetz würden die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzt, zu einem frühen Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Mit den frühzeitig gewonnenen Informationen könne eine bessere Bewertung und Einschätzung der von einer Person ausgehenden Gefahr vorgenommen und das Ziel der Verhinderung schwerster Gewalttaten besser erreicht werden. "Aus Sicht des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist die erfolgte Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes zu begrüßen", sagte Klaus Michael Rogner. Er wies darauf hin, dass in den ersten Monaten dieses Jahres die deutschen Sicherheitsbehörden im Bereich des islamistischen Terrorismus eine rasante Zunahme von Ausreisen beobachtet hätten. Den Sicherheitsbehörden des Bundes lägen derzeit Informationen zu zahlreichen Personen mit Deutschland-Bezug vor, die sich in einem islamistischen-terroristischen Ausbildungslager aufgehalten haben sollen. Zum Teil existierten konkrete Hinweise, die für eine absolvierte paramilitärische Ausbildung sprächen. Besondere Sorgen bereiteten jene Personen, die sich derzeit im Ausland aufhielten. Sie würde eine erhebliche Sicherheitsrisiko für die Bundesrepublik Deutschland bergen, da sie entweder für die Teilnahme an terroristischen Ausbildungslagern oder für einen beabsichtigten Anschluss an kämpferische Auseinandersetzungen ausgereist seien.
Nach Ansicht von Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, erscheint der Gesetzentwurf in Anbetracht der damit erfolgten Ziele insgesamt verfassungsgemäß und rechtlich zulässig. Die gerade im Bereich des Staatsschutzstrafrechts zutage getretenen Lücken werden damit beseitigt. Schließlich handele es sich um "keinen Abenteuerurlaub", so Graf. Auch Rainer Griesbaum, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, war der Meinung, der Gesetzentwurf schließe eine Lücke im Strafrecht. Selbsternannte Gotteskrieges seien regelmäßig nicht in organisatorische Strukturen im Sinne einer terroristischen Vereinigung nach deutschem Strafrecht eingebunden. Daher sehen sich immer mehr einzelne Personen dazu veranlasst, sich mit dem Ziel einer Teilnahme am internationalen Jihad auf die Begehung von Terroranschlägen vorzubereiten.
Drei Sachverständige plädierten gegen die Absicht der Koalitionsfraktionen. Katrin Gierhake von der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn, meinte, in der jetzigen Fassung sei der Gesetzentwurf rechtsstaatlich nicht haltbar und dürfte nicht umgesetzt werden.
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