Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung schließt sich der Meinung der EU-Kommission an, die in ihrem Fortschrittsbericht zur Situation in der Türkei festgestellt hatte, dass weitere Gesetzesreformen notwendig sind, um die "uneingeschränkte Achtung der Meinungsfreiheit" zu gewährleisten. Hierbei seien die Europäischen Menschenrechtskonvention und die Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu beachten. Dies schreibt sie in ihrer Antwort ( 16/12638) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/12530). Im Umgang mit der Presse und den elektronischen Medien müsse unter Verzicht auf jeglichen Druck ein Klima hergestellt werden, dass der uneingeschränkten Achtung der Pressefreiheit förderlich sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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