Berlin: (hib/STO) Die Folgen einer Allergie gegen ein normalerweise für Zahnersatz verwendetes Material beschäftigen die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage( 16/13339). Darin verweisen die Abgeordneten auf die Festlegung des Gemeinsamen Bundesausschusses in seiner Zahnersatz-Richtlinie vom Dezember 2004, wonach "bei einer nachgewiesenen Allergie nur ein Werkstoff verwendet werden darf, der vertragen wird". Wissen will die Fraktion unter anderem, ob aus der Festlegung der Richtlinie abzuleiten sei, dass zusätzliche Kosten, die durch nachgewiesene Allergien entstehen, von der Krankenkasse erstattet werden müssen. Auch erkundigt sie sich danach, inwieweit sich die Behandlung eines Patienten, der den Nachweis einer Allergie liefert, von der eines Patienten unterscheidet, der diesen Nachweis nicht beibringt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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