Berlin: (hib/SEH) Die Rolle des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Infrastrukturplanung ist Thema einer Unterrichtung der Bundesregierung ( 16/13571). Sie folgt damit einem Entschließungsantrag des Bundestages ( 16/3158), in dem er die Regierung aufgefordert hatte, die Volksvertretung zwei Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes durch einen Erfahrungsbericht darüber zu informieren, wie das Bundesverwaltungsgericht seine neuen Befugnisse bei der Infrastrukturplanung ausübt. Bis Ende 2006 waren bei Rechtsstreitigkeiten in Planungsverfahren großer Bauvorhaben noch die jeweiligen Oberverwaltungsgerichte zuständig. Nun ist es das Bundesverwaltungsgericht. Die Regierung schreibt nun in ihrer Unterrichtung, dass "mit der Verkürzung des Instanzenzuges eine Beschleunigung bei den betroffenen Zulassungsverfahren von circa 1 bis 1,5 Jahren im Vergleich zur vorher geltenden Rechtslage erwartet" werde.
Die Regierung berichtet ferner, dass es im Zuge des Gesetzes in manchen Fällen zwar eine deutliche Beschleunigung bei der Planung und Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen gegeben habe. Sobald man aber nach Erfahrungen mit der Verkürzung des Instanzenzuges frage, zeige sich kein einheitliches Bild. Zwar seien dem Bundesverwaltungsgericht bereits 57 Vorhaben im Straßenbau, 22 im Schienenbau und sechs beim Bau von Wasserstraßen zugewiesen worden. Doch könnten "noch keine belastbaren Aussagen" darüber gemacht werden, wie das Gericht seine Zuständigkeit genau ausübe. Dafür sei der Bewertungszeitraum von Dezember 2006 bis Januar 2009 zu kurz. Daher sei es angemessen, die im Entschließungsantrag geforderte Bewertung zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen. Die Bundesverwaltungsrichter, der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und die Bundesrechtsanwaltskammer hätten sich bereits gegen die Heranziehung des Bundesverwaltungsgerichts als Erstinstanz bei Klagen gegen Infrastrukturmaßnahmen ausgesprochen, informiert die Bundesregierung.
Das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz vom 27. Oktober 2006 umfasst Vorschriften zur Planung des Baus und der Änderung von Bundesfernstraßen, Betriebsanlagen der Eisenbahn, von Bundeswasserstraßen und Flughäfen. Die beschleunigenden Maßnahmen sollen im gesamten Planfeststellungsverfahren angewendet und in den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder verankert werden. Vor allem den ostdeutschen Ländern sollte das Gesetz den Übergang in ein für ganz Deutschland vereinheitlichtes Planungsrecht erleichtern.
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