Berlin: (hib/BOB) Zu Grundrechtseingriffen ohne Rechtsmittel hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage ( 16/13533) formuliert. Sie möchte unter anderem wissen, welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten mit Blick auf den "Grad der Makelhaftigkeit" die Regierung zwischen der Situation eines Freispruches aus Mangel an Beweisen und der Situation eines Freispruches wegen Schuldunfähigkeit sieht. In der Begründung eines Freispruches wegen Schuldunfähigkeit werde das Vorliegen einer tatbestandsmäßigen rechtswidrigen Tat offen gelassen. Die Fraktion verweist darauf, dass dem Angeklagten nach herrschender Auffassung keine Rechtsmittel gegen das Urteil zustehen, wenn er im Ausgang eines Strafverfahrens wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wird.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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