Berlin: (hib/SEH/AS) Die Bundesregierung bewertet die Umsetzung des EU-Verhaltenskodex und der sogenannten EU-Fast-Track-Initiative zur Arbeitsteilung in der Entwicklungszusammenarbeit positiv. Sie teilt in der Antwort ( 16/13286) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12938) mit: "Bürokratie, Verwaltungsausgaben und Transaktionskosten verringern sich." Die gemeinsame konzeptionelle Basis führe zur Stärkung des Auftretens in den Partnerländern und zeige die weltweite entwicklungspolitische Präsenz der EU.
Nach den Vorgaben des EU-Verhaltenskodex soll sich die Entwicklungszusammenarbeit künftig auf maximal drei Schwerpunkte pro Partnerland konzentrieren. Daher beenden einige Nationen derzeit ihre direkte Förderung in Ländern, die von vielen anderen Partnern unterstützt werden. Betroffen davon seien vor allem Mali, Mosambik, Namibia, Sambia und Uganda, teilt die Bundesregierung mit. Deutschland werde beispielsweise die Gesamtförderung in Eritrea aufgeben. Bereits 2007 sei die Anzahl der Partnerländer mit direkter bilateraler Förderung von gut 90 auf 58 reduziert worden. Derzeit ziehe man sich aus einzelnen Förderungsbereichen in 15 Ländern zurück, zum Beispiel in Ghana (Transport, Verkehr, Forstwirtschaft, Rechtsreform und Sonderpädagogik), in Vietnam (Transport, Entwicklung des Finanzsystems) oder auf Madagaskar (Wasser, Gesundheit).
Doch auch andere EU-Mitgliedstaaten konzentrierten ihre Entwicklungszusammenarbeit. Schweden werde sich ab 2011 nur noch auf 33 Partnerländer beschränken, nicht mehr auf 67; die Niederlande würden sich "innerhalb der nächsten zwei Jahre aus sieben Ländern zurückziehen", auch Belgien, Großbritannien, Frankreich und Spanien strebten eine Konzentration auf bestimmte Länder und Schwerpunkte an. Das bedeute aber keineswegs, dass die Entwicklungszusammenarbeit zurückgefahren werde: "In den Fällen, in denen sich einzelne EU-Mitgliedsländer aus einem bestimmten Sektor zurückziehen, federn die verbleibenden Geber deren Weggang in der Regel gemeinsam ab", informiert die Bundesregierung und fährt fort: "Es erfolgt kein einseitiger Beschluss zur Streichung von Sektoren." Entscheidungen zur Schwerpunktsetzung würden gemeinsam mit den jeweiligen Partnerregierungen getroffen. Das Partnerland nehme so wesentlichen Einfluss auf die Schwerpunkte der deutschen Zusammenarbeit in der Entwicklungspolitik. Doch Eigenverantwortung und Führungsrolle der Partnerländer bedürften noch einer wesentlichen Stärkung. Außerdem seien in der Entwicklungszusammenarbeit auch genauere Absprachen und Arbeitsteilung mit nicht-europäischen Partnern nötig.
Die Bundesregierung zählt die Länder und Sektoren auf, in denen Deutschland nun die Rolle des federführenden Gebers wahrnimmt: zum Beispiel bei der Wasserversorgung (Burkina Faso, Mali), im Gesundheitsbereich (Kambodscha, Nepal, Kamerun), bei Energie- und Mikroprojekten (Marokko), Umwelt (Mauretanien, Benin), beim öffentlichen Finanzwesen (Ghana) oder in der Kommunalentwicklung (Tansania). Auch besonders förderungswürdige Projekte, die sich außerhalb der Schwerpunktsektoren befinden, könnten weiterhin unterstützt werden. Das System der "delegierten Kooperation" ermögliche es einem Geber, als "stiller Partner" seine finanziellen Mittel für ein Partnerland an einen aktiven Geber und Förderer weiterzuleiten. Außerdem habe die EU in den instabilen Staaten Côte d'Ivoire, Guinea, Liberia und Sierra Leone vorgesehen, bei erfolgversprechenden politischen Rahmenbedingungen flexible Zusagen zu Entwicklungszusammenarbeit zu machen.
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