Berlin: (hib/HLE/HIL) Die zuständigen Bundestagsausschüsse werden regelmäßig über die Inanspruchnahme der Kredit- und Bürgschaftsprogramme unterrichtet. Das sichert die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13837) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/13738) zu. Bürgschaftsfälle würden dem Haushaltsausschuss vor der abschließenden Entscheidung der Bundesregierung zur Befassung vorgelegt. Auch über den Überbrückungskredit an die Adam Opel GmbH in Höhe von 1,5 Milliarden Euro sei der Haushaltsausschuss ausführlich unterrichtet worden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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