Berlin: (hib/HLE/HAU) Die Bundesregierung leistet keine Unterstützung für den Verein "JusProg", der ein neues Verfahren zur Gewährleistung des Jugendschutzes in Telemedien anbietet. Der Verein verwende allerdings in seiner Software ein Modul der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, das die Filterung von Onlineangeboten, die von der Bundesprüfstelle indiziert wurden, ermöglicht, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13744) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. ( 16/13342) . 2005 habe die Kommission für Jugendmedienschutz einen Modellversuch für das System von JusProg zugelassen, "um in einer Kombination aus Filtersoftware mit redaktionell gepflegten ;Black- and Whitelists' ein neues Verfahren zur Gewährleistung des Jugendschutzes zu erproben", schreibt die Bundesregierung. In einem Prüflabor der Kommission für Jugendmedienschutz würden verschiedene Systeme auf ihre Fehlerquoten getestet. Bisher habe keines der getesteten Systeme eine akzeptable Wirksamkeit gehabt. Zu viele zulässige Inhalte würden blockiert und zu viele ungeeignete Angebote würden durchgelassen, heißt es in der Antwort. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte wissen wollen, warum die Filtersoftware von JusProg unter anderem den Zugang zu den Webseiten der Tageszeitung "taz", des "Chaos Computer Clubs" und der Seite des CDU-Ortsverbandes Neuss sperre und das Internet-Angebot von Bündnis 90/Die Grünen erst für Nutzer ab 14 Jahren empfohlen werde.
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