Berlin: (hib/CHE/HAU) Die Bundesregierung zieht eine positive Bilanz ihrer Behindertenpolitik der vergangenen vier Jahre. In ihrem "Bericht über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe", der nun als Unterrichtung ( 16/13829) vorliegt, heißt es, Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen in der Gesellschaft seien die zentralen Ziele vergangener und künftiger Behindertenpolitik. Neue nationale und internationale Abkommen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen setzten Standards für ein menschliches und würdevolles Dasein von Menschen mit Behinderungen. Leitbild des UN-Abkommens ist das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen. Diesem Leitbild fühle sich auch die Bundesregierung verpflichtet, heißt es in dem Bericht. "Das gemeinsame Lernen von Anfang an soll den selbstverständlichen Umgang von behinderten und nichtbehinderten Menschen im späteren Berufsleben und im Alltag allgemein frühzeitig selbstverständlich machen", schreibt die Regierung. Bisher würden nur 15,7 Prozent der behinderten Kinder und Jugendlichen gemeinsam eine Schule mit nichtbehinderten Schülern besuchen. Die gemeinsame Erziehung sei deshalb ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen.
Aus dem Bericht geht unter anderem hervor, dass im März 2008 insgesamt 63.033 Kinder unter 14 Jahren, die Eingliederungshilfen aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung erhielten, Einrichtungen der Kindertagesbetreuung besuchten. Davon besuchten 48.612 integrative Einrichtungen und 14.421 Sondereinrichtungen. Die Zahl der ausschließlich für behinderte Kinder gedachten Betreuungsstätten ist bis Mitte 2008 auf 378 zurückgegangen. 1998 lag sie noch bei 691. Die Zahl der Einrichtungen, die integrativ arbeiten, hat sich dagegen von 7.789 im Jahr 1998 auf 14.143 im Jahr 2008 erhöht. An dieser Entwicklung könne man die Bedeutung der integrativen Betreuung erkennen, schlussfolgert die Regierung. Es sei aber dennoch davon auszugehen, dass eine doppelte Angebotsstruktur mittelfristig ein Merkmal der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit Behinderungen sein wird, heißt es in dem Bericht weiter.
Im Jahr 2006 wurden in Deutschland insgesamt rund 484.300 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Dies entspricht einem Anteil von 5,8 Prozent aller Schüler im Alter der Vollzeitschulpflicht. 1998 habe diese Förderquote noch 4,4 Prozent betragen, schreibt die Regierung. Ursache für den Anstieg sei zum einen, dass der Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in vielen neuen Bundesländern überproportional gestiegen sei. Eine andere Ursache sieht die Bundesregierung in der steigenden Zahl von Kindern mit sehr weitreichendem Förderbedarf (zum Beispiel Kinder mit schweren Mehrfachbehinderungen und Kinder mit umfänglichen Psychiatrieerfahrungen). Von diesen 484.300 Schülern wurden rund 408.100 Schüler in Förderschulen unterrichtet. Etwa 77 Prozent aller Förderschüler haben 2006 die Schule ohne einen Hauptschul- oder höher qualifizierenden Abschluss verlassen. Die Regierung weist in diesem Zusammengang darauf hin, dass Schüler, die integrativ gefördert werden, generell die Möglichkeit haben, einen der üblichen Abschlüsse zu machen. Schüler an Förderschulen hätten dazu nur "erheblich eingeschränkte Möglichkeiten".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sebastian Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein