Insgesamt stimmten die Abgeordneten in der gut vier Stunden dauernden Beratung, an der auch Vertreter des Bundesrates und des Europäischen Parlaments teilnahmen, über mehr als 50 Änderungsanträge ab. 21 Änderungen stimmten die Abgeordneten mehrheitlich zu. Uneinigkeit herrschte vor allem bei der Frage, welche Politikbereiche im EUZBBG unter den sogenannten Vorhabenbegriff fallen, welche Dokumente Bundestag und Bundesrat förmlich zugeleitet werden müssen und in welcher Form der Bundesrat in Fragen, die die Daseinsvorsorge betreffen, eingebunden werden muss. Bei der Frage nach der Beteiligung des Bundesrates und der Verbindlichkeit seiner Stellungnahmen zu Vorhaben der Europäischen Union zu Fragen der Daseinsvorsorge deutete sich weiterer Klärungsbedarf mit dem Bundesrat an. Den Abgeordneten des Bundestages gehen die vom Bundesrat gewünschten Formulierungen in dieser Frage zu weit. Entsprechende Entwürfe fanden keine Mehrheit.
Änderungswünsche der FDP-Fraktion, die Beteiligungsmöglichkeiten des Bundestages nicht auf die Haushalts- und Finanzplanung der EU zu beschränken, sondern ”alle die Bundesrepublik Deutschland finanziell verpflichtenden Maßnahmen“ mit einzubeziehen, fanden keine Mehrheit. Ebenso scheiterte das Vorhaben der Liberalen, gesetzlich zu fixieren, dass sich jeder neue deutsche EU-Kommissar im Bundestag vorstellen muss, bevor er sich der Befragung durch das Europäische Parlament stellt.
Die Vorlagen sollen nun am 8. September in einer Sondersitzung abschließend im Plenum des Bundestages beraten und abgestimmt werden. Am 18. September könnte sich dann der Bundesrat mit den Begleitgesetzen abschließend befassen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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