Berlin: (hib/BLE/HAU) Beschwerden von
Reisenden über Fluggesellschaften im In- und Ausland
können ab Dezember diesen Jahres nur noch an
Schlichtungsstellen gerichtet werden, die sich zu einer
Zusammenarbeit mit der jeweiligen Fluggesellschaft
bereiterklären. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
16/13967) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/13893). Infolge der Umgestaltung des
Fahrgastrechtegesetzes seien weder die Verkehrsunternehmen noch die
Schlichtungsstellen dazu verpflichtet, miteinander
zusammenzuarbeiten. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass
die Schlichtungsstellen für den öffentlichen
Personenverkehr in Zukunft Beschwerden im Zusammenhang mit
Flugreisen schlichten werden, heißt es in der Antwort.
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