Berlin: (hib/HLE/JOH) Die Bundesregierung
will die Höhe des Honorars für die mit der Beratung bei
der Erstellung eines Gesetzentwurfs beauftragte Kanzlei Linklaters
nur mitteilen, wenn es hierfür eine entsprechende
Beschlussfassung nach Paragraf 2a der Geheimschutzordnung des
Deutschen Bundestages gibt. Dies teilt die Regierung in ihrer
Antwort (
16/14022) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/13906) mit. Da der genaue Inhalt und der
Umfang der Leistungen der Kanzlei bereits bekannt seien,
könnten Wettbewerber bei einer Offenlegung des Honorars
Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen von Angeboten
der Kanzlei ziehen. Auf die Frage, ob im Wirtschaftsministerium
fachlich geeignete Kräfte zur Formulierung eines
Gesetzentwurfs zur Änderung des Kreditwesengesetzes vorhanden
seien, schreibt die Regierung, die fachlich hierzu befähigten
Mitarbeiter seien mit anderen Aufgaben betraut und ”auf Grund
der vielfältigen Anforderungen in der Wirtschaftskrise“
auch voll ausgelastet gewesen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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