In Begleitung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) in Zusammenarbeit mit Verbänden der Behindertenselbsthilfe ein Programm zur Herstellung von Barrierefreiheit aufgestellt, das darauf abzielt die Belange der Barrierefreiheit mit den Möglichkeiten der am Markt operierenden Eisenbahnunternehmen in Einklang zu bringen, heißt es weiter. Ihre Einhaltung werde von den zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörden überwacht, so die Bundesregierung.
Auf der Basis der Sammelfinanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und DB Station&Service AG, sei diese ermächtigt, Bundesmittel auch zur Finanzierung von Investitionen zur Herstellung der Barrierefreiheit einzusetzen. Bei Bahnhöfen, die nach dem Jahr 2011 noch keine Barrierefreiheit erreicht haben, verweist die Bundesregierung auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die berücksichtige, dass ein gewisser Zeitraum und finanzielle Ressourcen notwendig seien, um die hierin enthaltenden Rechte umzusetzen. Dies gelte insbesondere für die Herstellung umfassender Barrierefreiheit, die nur schrittweise und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit erreicht werden könne.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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