Berlin: (hib/HAU/STO) Die in einem
Rechtsgutachten der Europarechtsexpertin Professor Sabine Schlacke
zur EU-Lebensmittelinformationsverordnung enthaltene Aussage,
”dass auch unverbindliche Bestimmungen zur
Ampelkennzeichnung, die auf mitgliedstaatlicher Ebene getroffen
werden, nach Erlass der Lebensmittelinformationsverordnung nicht
zulässig“ seien, ist falsch. Wie die Bundesregierung in
ihrer Antwort (
16/14089) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/14033) weiter schreibt, würden in
Artikel 44 der Verordnung wertende Darstellungssysteme wie etwa ein
Ampelsystem nicht ausgeschlossen. Das habe auch die
Europäische Kommission klargestellt.
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