Nach dem so genannten Hare-Niemeyer-Verfahren wurde die Sitzverteilung von Bundestagsmandaten bei den Wahlen von 1987 bis 2005 berechnet. Entwickelt von dem englischen Verfassungsrichter Thomas Hare und dem deutschen Mathematiker Horst Niemeyer werden dabei in zwei Schritten Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate umgerechnet. Der Anteil der Stimmen für eine Partei an der Gesamtstimmenzahl entspricht dem Anteil der Sitze von der Gesamtsitzzahl im Bundestag. Der Bundestag hatte am 24. Januar 2008 beschlossen, das Verfahren ab der 17. Bundestagswahl am 27. September 2009 durch das so genannte Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren zu ersetzen.