Die Wahlperiode, auch Legislaturperiode genannt, beginnt mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages, der spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl zusammenkommen muß.
Mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages endet die Wahlperiode des vorangegangenen Bundestages.
Der 16. Deutsche Bundestag war am 18. September 2005 gewählt worden und am 18. Oktober 2005 erstmalig zusammengetreten. Damit endete die 15. Wahlperiode.
Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es, wenn der Bundestag aufgelöst wird. Dann müssen Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden.