Warum gibt es die Kinderkommission?
Kinder sind in unserer Gesellschaft besonders schwache und
schutzwürdige Mitglieder. Sie können sich weder
organisieren noch sonst ihre Bedürfnisse zur Geltung bringen.
Sie sind vielmehr darauf angewiesen, dass Eltern und die
politischen Gremien ihre Interessen berücksichtigen.
Vor der Einrichtung der KiKo wurde von vielen Seiten gefordert,
einen Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages einzusetzen. Im
Laufe der Zeit benannte jede im Bundestag vertretene Fraktion einen
Kinderbeauftragten.
Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages beschloss am 21.
April und 5. Mai 1988, die Kinderbeauftragten der Fraktionen
gemeinsam als Kinderkommission einzusetzen.
Dies ist in der deutschen Parlamentsgeschichte ein einmaliger
Vorgang und soll unterstreichen, dass der Bundestag die Kinder in
besonderer Weise in die Fürsorge und Obhut eines
parlamentarischen Gremiums nehmen will. Sie soll unter anderem ein
Wächteramt im Interesse der Kinder ausüben.