Wie sieht die Arbeit der Kommission praktisch aus?
Für die Kinderkommission gelten in manchen Punkten andere
Regeln als für die Bundestagsausschüsse. So kann die KiKo
nur dann handeln, wenn alle Mitglieder zugestimmt haben. Kommt eine
Einigung nicht zustande, kann jedes Mitglied für sich
versuchen, ein Anliegen voranzubringen. Außerdem wechseln
sich die ordentlichen Mitglieder in der Reihenfolge der
Fraktionsgröße beim Vorsitz ab.
Was die KiKo kann
Zur Wahrnehmung von Kinderinteressen stehen der Kinderkommission
verschiedene Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören
unter anderem:
- Öffentliche Anhörungen zu wichtigen kinderpolitischen
Themen
- Nichtöffentliche Expertengespräche, um zu relevanten
Themen Standpunkte zu entwickeln
- Öffentlichkeitsarbeit zu Themen, die für Kinder von
allgemeinem Interesse sind
- Verstärkte Einforderung der Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen in der Gesellschaft
Die Kinderkommission will im besten Sinne des Wortes
parlamentarische und außerparlamentarische
Interessenvertretung für Kinder sein und kinderpolitische
Signale setzen. Im Rahmen der zeitlichen, technischen und
rechtlichen Möglichkeiten will sie auch Partner und
Förderer der Verbände und Organisationen sowie
Einrichtungen sein, die sich für die Interessen von Kindern
einsetzen.
Was die KiKo nicht kann
Die Kinderkommission kann sich jedoch nicht in Einzelfälle
einmischen, bei denen die Interessen der Kinder zwischen den Eltern
oder anderen Parteien umstritten sind. Die KiKo kann beispielsweise
keinen Streit um das Umgangsrecht entscheiden, keine
Gerichtsentscheidungen aufheben oder die Entscheidungen von
Jugendämtern beeinflussen. Es gibt bestimmte Grundregeln
für die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kommission,
über die sie sich nicht hinwegsetzen kann.