Bundeswehr bleibt bis Juni 2009 im Land
Die Bundeswehr wird ein weiteres Jahr im Kosovo bleiben. Dies entschieden die Abgeordneten am Donnerstag in namentlicher Abstimmung.
Bereits am Nachmittag hatte der Bundestag den Ausbildungsbonus beschlossen. Außerdem debattierte er über die Existenzsicherung von Kindern und die Sportförderung.
Die etwa 2.800 Soldatinnen und Soldaten werden für ein weiteres Jahr bis Anfang Juni 2009 im Kosovo stationiert bleiben. Einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung nahm der Bundestag am Donnerstag an ( 16/9287). Ziel der KFOR(Kosovo Force)-Mission soll es sein, ein sicheres Umfeld für alle Bewohner des Staates zu schaffen und aufrecht zu erhalten, sowie demokratische Strukturen aufzubauen.
Ergebnis der namentlichen Abstimmung
Die Opposition hatte ebenfalls Anträge zum Kosovo-Einsatz eingebracht.
Einen Entschließungsantrag der FDP lehnte der Bundestag ab ( 16/9368). Die Fraktion hatte die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats gefordert. Ein Entschließungsantrag beruht auf einer bereits vorliegenden Initiative, in diesem Fall auf dem Antrag der Bundesregierung ( 16/9287).
Auch den Anträgen der Linksfraktion stimmte der Bundestag nicht zu. Um die Konflikte zwischen Serbien und Kosovo-Albanern zu reduzieren, hatte DIE LINKE. gefordert, die UN-Resolution 1244 uneingeschränkt umzusetzen sowie "faire und ergebnisoffene Verhandlungen" zu ermöglichen ( 16/6034, 16/7583). Außerdem hatte sie den unverzüglichen Rückzug der Bundeswehrtruppen aus dem Kosovo verlangt ( 16/8779, 16/9151).
Die Plenarsitzung hatte am Morgen mit einer Abstimmung zum 11. Sportbericht der Bundesregierung ( 16/3750, 16/7584) begonnen. Der Bericht bilanziert für den Zeitraum 2002 bis 2005 die Ergebnisse der Sportpolitik der Bundesregierung. Sport sei ein "unverzichtbares Element unserer Gesellschaft", heißt es darin. Eine "angemessene Sportförderung" und eine konsequente Dopingbekämpfung seien von herausragender Bedeutung.
DIE LINKE. hatte die Bundesregierung in einem Antrag ( 16/7744) aufgefordert, ein Sportfördergesetz vorzulegen, das Kindern und Jugendlichen den Zugang zum Breiten- und Leistungssport sichern soll. Im Bereich des gemeinnützigen Sports sollten öffentlich finanzierte Stellen geschaffen werden, aber auch das Ehrenamt in Sportvereinen gefördert werden. Der Antrag wurde abgelehnt.
Zum Thema "Sportförderung" gab es am Donnerstag auf bundestag.de auch einen Chat. Die Bundestagsabgeordneten Dagmar Freitag (SPD) und Detlef Parr (FDP) beantworteten live Fragen von Bürgern.
Das Parlament beriet anschließend in der Kernzeit über zwei Anträge der Oppositionsfraktionen zum Thema Kinderschutz. Die FDP möchte mit ihrem Antrag die Existenz von Kindern sichern und die Familien stärken. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern in ihrem Antrag ( 16/9028), Programme gegen die Kinderarmut auf den Weg zu bringen. Bis zum 1. Oktober 2011 solle ein Rechtsanspruch für die Tagesbetreuung von Kindern vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr gesetzlich verankert werden. Mittelfristig müsse auch ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren festgesetzt werden, fordert die Fraktion.
Zur Abstimmung stand außerdem ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Ihr Vorschlag, ein Unterhaltsvorschussgesetz ( 16/7889) zu schaffen und damit Kindern, die bei ihren Großeltern oder anderen Verwandten aufwachsen, das Recht auf einen Unterhaltsvorschuss einräumen, wurde vom Bundestag abgelehnt. Derzeit erhalten nur Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und von ihrem anderen Elternteil keinen Unterhalt bekommen, Unterhaltsvorschussleistungen. Die Linksfraktion kritisiert diese Regelung: Rückten Verwandte an die Stelle des Elternteils, weil dieses sich nicht um das Kind kümmern kann, gehe der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss verloren.
Künftig erhalten Unternehmen, die zusätzliche Ausbildungsplätze für förderungsbedürftige Jugendliche schaffen einen Ausbildungsbonus in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro pro Lehrstelle. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten die Abgeordneten am Donnerstag zu ( 16/8718). Der Bonus soll immer dann gewährt werden, wenn die eingestellten Jugendlichen die Schule mindestens bereits im Vorjahr verlassen haben, sich schon früher um einen Ausbildungsplatz bemüht haben und keinen, einen niedrigen oder einen schlechten mittleren Schulabschluss besitzen oder lernbehindert sind. Bei behinderten Jugendlichen wird die Förderung um 30 Prozent erhöht. Zudem müssen die Arbeitgeber nachweisen, dass der Ausbildungsplatz zusätzlich entstanden ist.
Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit, Peter Schaar, zieht eine positive Zwischenbilanz seiner Erfahrungen mit dem seit 1. Januar 2006 geltenden Informationsfreiheitsgesetz (IFG). In seinem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2006 und 2007, über den er den Bundestag am Donnerstag unterrichtete ( 16/8500), verweist er darauf, dass sich viele der mit der Verabschiedung des IFG verbundenen Befürchtungen nicht bestätigt hätten. So sei es nicht zu einem "Zusammenbruch der Verwaltung des Bundes unter einer Flut von Informationsanträgen" gekommen. Auch die Sorge vor unlösbaren Konflikten zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit hätte sich nicht bestätigt. Die Bürger hätten in vielfältiger Weise von ihrem Informationsanspruch Gebrauch gemacht, so Schaar.
Ziel des IFG ist es, Transparenz und Offenheit des Verwaltungshandelns zu gewährleisten, indem die Informationsrechte der Bürger über staatliche Aktivitäten gestärkt werden.
Ein Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Forderung "Hilfe für irakische Flüchtlinge ausweiten - Im Irak, in Nachbarländern und in Deutschland" wurde am frühen Abend in namentlicher Abstimmung abgelehnt ( 16/7468, 16/9006). Die Bundesregierung sollte im Rahmen der EU und bilateral die Hilfe für alle irakischen Flüchtlinge massiv verstärken und insbesondere Syrien und Jordanien "bei der Bewältigung der enorm hohen Zahl von Flüchtlingen"unterstützen, hatte die Fraktion gefordert. Deutschland sollte Personen, die der Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) als besonders schutzbedürftige Flüchtlinge identifiziert hat, im Rahmen einer Kontingentlösung (Resettlement); aktiv aufnehmen und integrieren.
Ergebnis der namentlichen Abstimmung
Insgesamt standen am Donnerstag 29 Themen auf der Tagesordnung des Parlaments. So berieten die Abgeordneten unter anderem über die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und die Menschenrechtslage in China. Zur Abstimmung standen Anträge zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand, zum Übereinkommen gegen Folter, über die Hilfe für irakische Flüchtlinge sowie über die Zusammenarbeit mit Russland.