Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums ( 17/15) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des federführenden Finanzausschusses am Montag, 30. November 2009. Der Ausschuss unter Vorsitz von Dr. Volker Wissing (FDP) hat 45 Sachverständige eingeladen, die am Montag von 11.30 Uhr bis 15.30 Uhr im Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Haus zu den Vorschlägen der Koalition Stellung nehmen sollen. Unter den Experten sind die Professoren Rolf Eckhoff, Wolfgang Franz, Johanna Hey, Stefan Homburg, Jochen Hundsdoerfer, Lorenz Jarass, Ralph Landsittel,und Joachim Wieland. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll bereits am Freitag, 4. Dezember, im Bundestag und am 18. Dezember im Bundesrat verabschiedet werden.
Ziel des Gesetzes ist es, neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Wirtschaftsaufschwung zu setzen. Zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern soll der Freibetrag für Kinder ab 2010 für jedes Kind von derzeit 6.24 Euro auf 7.008 Euro angehoben werden. Damit auch Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen in den Genuss der Entlastung kommen, steigt das Kindergeld ab 2010 für jedes Kind um 20 Euro. Die Steuerausfälle dafür werden mit 4,6 Milliarden Euro jährlich angegeben.
Korrigiert werden soll die Erbschaftsteuerreform vom vergangenen Jahr. So sollen die Steuersätze für erbende Geschwister und Neffen, die bisher in der Steuerklasse II je nach der Höhe der Erbschaft von 30 bis 50 Prozent reichten und damit genauso hoch waren wie für Nichtverwandte in der Steuerklasse III, deutlich gesenkt werden. Vorgeschlagen sind Steuersätze von 15 bis 43 Prozent. Dies wird voraussichtlich 370 Millionen Euro jährlich kosten.
Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten (bisher zehn) sollen nicht mehr der Lohnsummenregelung der Erbschaftsteuer unterliegen. Auch der Zeitraum, in dem der Betrieb weitergeführt werden muss, damit die Erbschaftsteuerschuld entfällt, soll von sieben auf fünf Jahre herabgesetzt werden.
Zudem sollen Unternehmen ab 2010 bessere Abschreibungsregeln erhalten. So soll eine Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro möglich werden. Die „Zinsschranke“, mit der verhindert werden sollte, dass Konzerne in Deutschland gemachte Gewinne ins Ausland verlagern können, will die Koalition abmildern. Die Freigrenze soll auf Dauer von einer auf drei Millionen Euro erhöht werden.
Unbefristet erhalten bleiben sollen die befristeten Verlustvorträge bei der Sanierung von Unternehmen. Auch bei Grundstücksübergängen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Unternehmen soll es Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer geben.
Auf die im Energiesteuergesetz vorgesehene Reduzierung der steuerlichen Entlastungssätze für reine Biokraftstoffe wird verzichtet, es soll also bei den ursprünglich vorgesehenen Entlastungsschritten bleiben.
Darüber hinaus sollen die Mehrwertsteuersätze im Hotelgewerbe für Übernachtungen von 19 auf sieben Prozent verringert werden, was 945 Millionen Euro im Jahr kostet.
Die Koalition gibt die Mindereinnahmen für die Staatskasse im nächsten Jahr mit insgesamt rund 6,09 Milliarden Euro an, von denen 3,87 Milliarden Euro auf den Bund und 1,36 Milliarden auf die Länder entfallen. 2011 erhöhen sich die Mindereinnahmen auf 8,22 Milliarden Euro und 2012 auf 8,97 Milliarden Euro.
Zeit: Montag, 30. November 2009, 11.30 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin,
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als
Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim
Sekretariat des Ausschusses (E-Mail:
finanzausschuss@bundestag.de) unter Nennung des
Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer
anmelden.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim
Pressereferat
(Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.