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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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2. April 2007

Der Azubi macht das Licht aus

Renate Gradistanac gegen Lockerungen beim Jugendarbeitsschutz

Renate Gradistanac sagt nein zur Lockerung des Jugendarbeitsschutzes. In einer Sondersitzung der Arbeitsgruppe Tourismus der SPD-Bundestagsfraktion lehnte sie die Forderung des DEHOGA nach einer Verlängerung der Arbeitszeit für unter 18-Jährige von derzeit 22 auf 23 Uhr ab.

„Dafür habe ich kein Verständnis“, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gerd Andres. Seit das Jugendarbeitsschutzgesetz beschlossen worden sei - also seit über 30 Jahren - gebe es regelmäßig Versuche, einzelne Bestimmungen zu lockern oder zu streichen. „Es müssen jedoch die Ausbildungsverantwortung des Betriebes und die Ausbildungsfähigkeit eines jungen Menschen im Vordergrund stehen“, sagte Gradistanac.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der die Arbeitszeitverlängerung fordert, habe bislang noch nicht belegen können, dass ein Jugendlicher zwischen 22 und 23 Uhr noch etwas Neues lernt. Und kein Berufsschüler sei morgens im Unterricht hellwach, wenn er am Abend arbeiten musste.

„Schwer nachvollziehbar“ sei auch die Behauptung des DEHOGA, die Ausweitung der Nachtarbeit bis 23 Uhr würde gerade den jugendlichen Hauptschülerinnen und Hauptschülern nutzen und ihnen zu einem Ausbildungsplatz verhelfen. Während in der Branche die Zahl der Beschäftigten insgesamt zurückgegangen sei, habe die Ausbildungsquote zugenommen: von knapp 30.000 Azubis im Jahr 1996 auf rund 46.000 im Jahr 2005.

In diesen neun Jahren sei auch der Anteil der unter 18-Jährigen bei den Azubis um ein Viertel gestiegen, von 12.000 im Jahr 1996 auf 15.000 in 2005. „Diese Zahlen belegen, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz kein Ausbildungshindernis für die unter 18-Jährigen darstellt“, so Renate Gradistanac.

„Unsachlich und anmaßend ist in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass die unter 18-Jährigen doch auch bis 23 Uhr in die Disco gehen. Jugendliche können ihr Freizeitverhalten selber bestimmen, während sie sich einer täglichen Arbeitszeit bis 23 Uhr nicht entziehen können.“ Im Übrigen, so Renate Gradistanac, sei es gerade in ländlichen Regionen oft unmöglich, in der Nacht mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zu kommen.

Gradistanac: „Der Gesetzgeber muss weiterhin seine Schutzfunktion wahrnehmen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist nicht dazu da, dass unter 18-Jährige als billige Arbeitskräfte nach 22 Uhr abspülen, die Stühle hochstellen und als Letzte das Licht ausmachen.“

Bemerkenswert sei die hohe Zahl der Abbrecher unter den Auszubildenden in der Branche. Der allgemeine Mittelwert liege bei 21 Prozent, in den Berufen des Hotel- und Gaststättengewerbes teilweise bei über 30 Prozent.

Dem drohenden Fachkräftemangel müsse die Branche jetzt entgegenwirken. Mit einer Aushöhlung des Jugendarbeitsschutzes schrecke man aber potentielle Bewerberinnen und Bewerber ab. „Die Attraktivität dieses Berufsfelds muss gesteigert werden. Hierzu gehört auch die Bereitschaft, mehr junge Menschen nach Abschluss der Lehrzeit zu übernehmen“, sagte Renate Gradistanac.