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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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5. Februar 2007

Genitalverstümmelung ist eine Straftat

Renate Gradistanac zog im Bundestag Bilanz

Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Beschneidung ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz und eine Straftat. - Renate Gradistanac sprach Klartext im Bundestag.

Anlass der Rede war der internationale Tag „Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung“; am 6. Februar wird dieser Tag zum fünften Mal begangen. Im Kampf dagegen verzeichnet die Politik weltweit Jahr um Jahr Erfolge.

Renate Gradistanac, stellvertretende frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, führte den 1999 aufgelegten Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und das 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz an. „Frauen erhalten seither bei drohender Verstümmelung Abschiebeschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention.“ Nicht nur der Schutz vor Übergriffen nichtstaatlicher Täter werde gewährt, sondern auch geschlechtsspezifische Verfolgung anerkannt.

Im November 2006 riefen Islam-Gelehrte zur Ächtung der Genitalverstümmelung auf. Teil des bestehenden Koalitionsvertrags sei die Fortschreibung des Aktionsplans zur Gewaltbekämpfung.

Die Einführung eines eigenen Straftatbestands könnte Klarheit schaffen und für Nachdruck in der öffentlichen Debatte sorgen, so Gradistanac. Änderungen im Strafrecht alleine jedoch genügten nicht. Weitere Schritte müssten folgen: Hilfe für beschnittene Frauen, Kooperation mit Organisationen wie Einzelpersonen und einen kooperativen anstelle eines konfrontativen Ansatzes.

Und mehr Aufklärung: „Ärztinnen und Ärzten fehlt es oft an Erfahrung mit beschnittenen Frauen“, sagte Gradistanac, darum sei eine 2006 von der Bundesärztekammer herausgegebene Empfehlung zu begrüßen.

Im Übrigen gelte das Wort der UN-Sonderbotschafterin Waries Dirie: „Information und Bildung sind unsere schärfste Waffe im Kampf gegen dieses frauenverachtende Ritual.“