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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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Konsequent gegen Diskriminierung

Gradistanac: Sexuelle Identität darf kein Grund zur Ausgrenzung sein

Wer Diskriminierung bekämpfen will, darf keine Ausnahmen oder Abstufungen machen. Dies stellt Renate Gradistanac namens der SPD-Bundestagsfraktion klar.

Das Antidiskriminierungsgesetz wird derzeit erneut im Deutschen Bundestag beraten. Renate Gradistanac als zuständige Berichterstatterin beharrt darauf, sämtliche „Merkmale“ in den Gesetzestext aufzunehmen: Die sexuelle Identität dürfe ebenso wenig ein Grund zur Diskriminierung sein wie das Alter, Geschlecht, die ethnische Herkunft, Religion oder eine Behinderung.

Gradistanac: „Wer aus reiner Ideologie mit Schwulen und Lesben eine Personengruppe aus dem bisherigen Entwurf herausnehmen will, dokumentiert geradezu die Notwendigkeit einer Einbeziehung. Es darf keine Hierarchisierung von Diskriminierungsmerkmalen geben.“

Die SPD-Bundestagsfraktion wolle verhindern, dass Schwule und Lesben von Lebensversicherungen willkürlich abgelehnt und schwullesbische Reisegruppen von Hotels abgewiesen werden. „In der Praxis gibt es viele solcher Fälle - das hat die Sachverständigenanhörung im vorigen Jahr noch einmal bestätigt“, sagt die Abgeordnete. „Die Politik darf da nicht wegschauen.“

Die SPD-Bundestagsfraktion wolle keine „ideologisch motivierte Ausgrenzungspolitik“ einzelner Minderheiten. Die durch die EU-Richtlinien vorgegebenen Merkmale sollten eine Gleichbehandlung erfahren. „Darum treten wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für einen umfassenden Schutz aller Menschen vor Diskriminierung ein.“