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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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13. Mai 2009

16 Forderungen zur Frauenhaus-Finanzierung

Renate Gradistanac verlangt bundesweit einheitliche Regelung

Renate Gradistanac, Mitbegründerin des Frauenhauses im Kreis Calw, hat in einem Antrag 16 Forderungen an die Bundesregierung zur Finanzierung von Frauenhäusern aufgestellt.

Gradistanac, stellvertretende frauenpolitische Sprecherin und zuständige Berichterstatterin zum Thema Frauenhäuser in der SPD-Fraktion, verlangt eine bundeseinheitliche Finanzierung für die rund 330 Frauenhäuser in Deutschland. Desweiteren fordert sie die Regierung unter anderem auf, mit den Bundesländern und den Trägern die künftige Finanzierung abzustimmen und mit den Ländern zu prüfen, ob gemeinsam Finanzierungs-Leitlinien erlassen werden können.

Deutschland verfügt derzeit über 7000 Plätze für Frauen und deren Kinder. Der Europarat empfiehlt einen Platz pro 7500 Einwohner/innen. Die Bundesländer schätzten die Anzahl der Plätze als „weitgehend bedarfsgerecht“ ein. Tatsächlich fehlten freilich konkrete Erhebungen, um einen tatsächlichen Bedarf festzustellen.

„Schwierigkeiten haben die Häuser immer wieder mit der Finanzierung. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, wer das Ausfallrisiko für die durch Tagessätze nicht gedeckten Kosten der Frauenhäuser trägt“, so Gradistanac.

Zwar sei grundsätzlich geklärt, dass etwa der Landkreis Freudenstadt die Kosten erstattet, wenn Frauen aus dem Kreis Freudenstadt das Frauenhaus im Kreis Calw aufsuchten. Immer wieder aber blieben die Häuser auf den Kosten sitzen. „30 Jahre nach der Gründung der ersten Frauenhäuser in Deutschland ist es höchste Zeit für eine bundesweit einheitliche Regelung“, schreibt die Abgeordnete in einer Pressemitteilung.

Eine „entschlossene Frauenpolitik“ habe in den vergangenen zehn Jahren „viel erreicht“, konstatiert Renate Gradistanac und verweist auf den erfolgreich umgesetzten Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Das 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz verschaffe per Platzverweis den Opfern von Gewalt eine „echte Alternative zum Frauenhaus“. Und der Aktionsplan II mit seinen 133 Einzelmaßnahmen unterstreiche die Bedeutung der Frauenhäuser und fordere eine Vernetzung der Häuser untereinander und mit Frauenberatungsstellen und -notrufen.