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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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Geschlechtergerechtigkeit im Mittelpunkt

Renate Gradistanac: gute Ausbildung junger Frauen als Ziel

Mit Verwunderung reagierte die SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac auf einen Artikel zum internationalen Frauentag im „Schwarzwälder Boten“. Wurde die Horber Anwältin Rosetta Venturino-Weschenmoser doch mit der Aussage zitiert, dass wir „großzügig Rückschritte“ machten. Rückschritte dahingehend, dass die Frauen beim Elterngeld, beim Unterhaltsrecht und bei der Rente benachteiligt würden, die aufgrund ihrer schlechten Ausbildung zu Hause blieben.

„Entscheidet sich eine Frau aufgrund einer schlechten beruflichen Perspektive dafür zu Hause zu bleiben, dann hat sie keine echte Wahlfreiheit. Ziel einer modernen Gleichstellungs- und Familienpolitik muss es sein, die Ausbildungschancen junger Frauen so zu verbessern, dass sie eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können“, so Renate Gradistanac. „Die überwiegende Mehrheit junger Menschen möchte heute beides: Beruf und Familie.“

Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung. Es wird dem Wunsch junger Paare nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht. Dadurch leistet es einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern und modernisiert die Familienpolitik. Das geplante Unterhaltsrecht setzt das Wohl der Kinder an die erste Stelle. Sie sind bei einer Trennung besonders schutzbedürftig.

Schlichtweg falsch ist aber die Aussage, dass Ausbildungs- und Erziehungszeiten nicht mehr auf die Rente angerechnet werden. Durch das Altersvermögensergänzungsgesetz wurde die Höchstdauer der Anerkennung einer Ausbildung, die nach dem 17. Lebensjahr liegt, von drei Jahre auf acht Jahre heraufgesetzt. Allerdings werden nur die ersten drei Jahre dieser Ausbildungszeit mit eigenständigen Entgeltpunkten bewertet.

Familienarbeit wird in Form von Kindererziehung rentenrechtlich berücksichtigt. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist unter Rot-Grün von einem auf drei Jahre ausgedehnt worden. Dies gilt für Geburten ab 1992. Diese Zeiten wirken rentenbegründend und rentensteigernd wie Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer Erwerbstätigkeit. Sie werden mit 100 Prozent des Durchschnittsentgelts bewertet. Die Beiträge zahlt der Bund.

Nach diesen drei Jahren schließt sich in der Rentenversicherung die so genannte „Kinderberücksichtigungszeit“ an. Dies ist die Zeit bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes. Diese Zeit erleichtert vor allem den Zugang zu einer Rente; beispielsweise bleibt während dieser Berücksichtigungszeit der Invaliditätsschutz erhalten.

Darüber hinaus werden in diesem Zeitraum niedrige Arbeitsentgelte „hochgewertet“ beziehunsweise. Erziehungspersonen mit mindestens zwei Kindern unter zehn Jahren erhalten für jedes Jahr der Mehrfacherziehung in der Kinderberücksichtigungszeit eine Gutschrift von Entgeltpunkten für die Rentenberechnung. Die Leistungen für Kindererziehende sind so konstruiert, dass sie vor allem Nachteile ausgleichen, die durch Kindererziehung in der Alterssicherung entstehen.