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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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Berlin, 6. Mai 2009

Schon der Versuch ist strafbar

Zur ersten Lesung des CDU/CSU und SPD- Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Frau Präsidentin,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Bekämpfung der Kinderpornografie durch Zugangssperren im Internet braucht eine klare gesetzliche Grundlage. Ich bin froh, dass sich die SPD-Fraktion mit ihrer Forderung durchgesetzt hat. Nur eine gesetzliche Regelung schafft Rechtssicherheit und genügt verfassungsrechtlichen Anforderungen.

Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf, den wir heute beraten, sieht Änderungen beim Telemediengesetz und beim Telekommunikationsgesetz vor. Das Bundeskriminalamt wird eine Liste von Telemedienangeboten erstellen, die Kinderpornografie enthalten. Alle großen Zugangsvermittler werden gesetzlich verpflichtet, den Zugang zu Inhalten, die in dieser Sperrliste aufgeführt sind, durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu erschweren. Nutzeranfragen werden auf eine Stoppmeldung umgeleitet. Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden. Die Zugangsanbieter übermitteln dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche. Die Zugangsanbieter werden nur dann haften, wenn sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen. Wichtig und gut ist aus meiner Sicht, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgt. Schließlich betreten wir umstrittenes Neuland, das als nutzlos, unverhältnismäßig und als Einfallstor zur Internetzensur kritisiert wird. Daher hätte ich persönlich eine Regelung über ein eigenständiges Gesetz vorgezogen.

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt ein Signal zur Ächtung von Kinderpornografie und erschwert den Zugang zu kinderpornografischen Internetseiten. Klar muss uns allen aber auch sein: Trotz dieser nationalen Initiative und trotz aller internationalen Anstrengungen zur Täterermittlung und zur Schließung von Internetseiten, ist zu befürchten, dass Angebote mit Kinderpornografie weiterhin im Internet abrufbar bleiben.

Um effektiv gegen die Straftäter - Produzenten und Nutzer - von Kinder- und Jugendpornografie vorzugehen, brauchen wir eine bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden. Um die weltweite Verfügbarkeit der Angebote so schnell als möglich zu beenden, sollte im Gesetz zudem geregelt werden, dass das BKA den ausländischen Anbieter und die zuständige nationale Polizeibehörde über die Aufnahme in die Sperrliste informiert. Wir werden den Gesetzentwurf in der Anhörung und den weiteren Beratungen genau prüfen.

Das Gesetz ist ein Baustein gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet. Ich halte es für sinnvoll, Jugendpornografie in den Gesetzentwurf mit einzubeziehen und nicht zwei Jahre bis zum Bericht der Bundesregierung zu warten. Warum: 1. Nach der UN-Kinderrechtskonvention ist jeder Mensch unter 18 Jahren ein Kind. 2. Die EU-Kommission sieht das genauso. Und 3. haben wir die Verbreitung von Pornografie mit Darstellern, die zwischen 14 und 18 Jahre alt sind, im Sommer 2008 unter Strafe gestellt. Diese Seiten würden nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht gesperrt. Ich erwarte eine konsequente und keine widersprüchliche Gesetzgebung.

Meine Damen und Herren, wir von der SPD-Bundestagsfraktion haben gestern eine umfassende Gesamtstrategie, einen 10-Punkte-Plan zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung, beschlossen. Ich gehe davon aus, dass die Familienministerin den angekündigten Aktionsplan II fristgerecht vorlegt. Die Messlatte ist hoch. Die Ministerin wird sich an den Worten messen lassen müssen, mit denen sie die Aktionspläne unserer Drogenbeauftragten Sabine Bätzing gerade eben abgelehnt hat. Ich zitiere: „Maßgebliche Teile der heute vorgestellten Aktionsprogramme haben (...) lediglich prüfenden und empfehlenden Charakter“.