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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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18. Juni 2009

Löschen vor Sperren - Kinderpornographie muss aus dem Internet verschwinden

Frau Präsidentin,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

heute betreten wir Neuland. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit ihrer Forderung nach einem Spezialgesetz durchgesetzt. In meiner letzten Rede habe ich gefordert, dass wir nicht einfach nur das Telemedienrecht ergänzen. Damit zeigen wir, dass wir eben keine Ausweitung auf weitere Inhalte wollen.

Meine Damen und Herren, wir haben die Ergebnisse der beiden Anhörungen sorgfältig ausgewertet und die Anregungen und Forderungen der durchaus kritischen Expertinnen und Experten weitgehend aufgenommen. Unter anderem

- Löschen vor Sperren. Schließlich sollte es uns in erster Linie darum gehen, kinderpornografische Seiten aus dem Internet zu entfernen und nicht nur den Zugang dazu zu erschweren.

- Keine Weitergabe von Daten durch die Internetwirtschaft.

- Wichtig ist mir auch die Kontrolle der BKA-Liste.

- Da es sich hier um einen sensiblen Bereich handelt, haben wir das Gesetz bewusst befristet. Nach zwei Jahren erwarte ich eine sorgfältige Evaluation.

Erinnern will ich daran, dass wir damit die Verträge der Zugangsanbieter mit dem BKA, die auf vertraglicher Grundlage in die Grundrechte ihrer Kunden eingreifen, auf eine rechtsstaatliche Grundlage stellen. Dies halte ich schon allein aus verfassungsrechtlicher Sicht für absolut geboten.

Als Kinder- und Jugendpolitikerin habe ich an den beiden Weltkongressen gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern teilgenommen. Der Schutz der Kinder umfasst Menschen bis zum Alter von 18 Jahren. In Yokohama haben wir im Jahr 2001 die Bedeutung der Verbreitung von Kinderpornografie durch das Internet erstmals thematisiert. In der Globalen Verpflichtung von Yokohama hat die damalige rot-grüne Bundesregierung zugesagt, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet zu treffen. Unter Rot-Grün wurde der erste Nationale Aktionsplan zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und Ausbeutung aufgelegt. Angesichts der noch bestehenden Handlungsdefizite berücksichtigte der Aktionsplan insbesondere auch die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet als Handlungsfeld. Vor diesem Hintergrund sind nicht zuletzt auch die Verschärfungen im Strafrecht erfolgt. Beim 3. Weltkongress in Rio im November 2008 haben wir bewusst einen Schwerpunkt auf die neuen Medien und das Internet gesetzt. Dies spiegelt sich auch wider im Pakt von Rio und dessen Abschlussdokument.

Meine Damen und Herren, das heutige Gesetz verstehe ich als ein Präventionsgesetz, das auf den Zugang zu Kinderpornografie beschränkt ist. Zugangserschwerungen zu Kinderpornografie im Internet, Frau Ministerin, sind nur im Rahmen eines umfassenden Gesamtkonzepts gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern zielführend. Wir brauchen ein konsequentes Vorgehen und keine einmaligen Signale oder symbolischen Schnellschüsse.

Wir von der SPD-Fraktion haben einen umfassenden 10-Punkte-Plan zum besseren Schutz von Kindern beschlossen. Wir fordern einen zweiten Aktionsplan, der Prävention und Opferschutz stärkt. Einen Aktionsplan, der die Maßnahmen gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Sextourismus mit Kindesmissbrauch intensiviert. Wir benötigen einen Aktionsplan, der die Medienkompetenz von Kindern und Eltern verbessert. Wir fordern einen Aktionsplan, der verbindliche Zielvorgaben für die Tourismuswirtschaft setzt. Einen Aktionsplan, der die technische und personelle Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte deutlich verbessert. Wir wollen einen Aktionsplan mit einer stärkeren internationalen Zusammenarbeit und Vernetzung. Wir fordern einen Aktionsplan, der die Kinderrechte stärkt. Daher setzen wir uns für die Aufnahme von Kinderrechten in unser Grundgesetz ein, um die Rechte der Kinder in der Verfassung klarzustellen.

Nachdem Sie die Verträge mit der Internetwirtschaft abgeschlossen haben und wir heute in 2. und 3. Lesung das Spezialgesetz beschließen, erwarte ich von Ihnen, Frau Ministerin, dass Sie in der nächsten und damit letzten Sitzungswoche den Aktionsplan II vorlegen, der ausreichend finanziell ausgestattet ist. Erst dann, Frau Ministerin, haben wir wirklich etwas zum Schutz der Kinder getan.