Volles Arbeitslosengeld I für Kurzarbeiter |
Wetzel hakt beim Parlamentarischen Staatssekretär nach |
Februar 2009 |
Mit dem neuen Kurzarbeitsgeld sollen nicht nur Arbeitsplätze gesichert, sondern es soll auch die Zeit, in der es weniger Arbeit gibt, für Weiterbildung und Qualifizierung genutzt werden. „Wir haben die Bezugsfrist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 auf 18 Monate verlängert, um so Entlassungen zu verhindern, Arbeitsplätze zu sichern und die Betriebe zu stärken“, fasst die Horneburger Abgeordnete Margrit Wetzel die Regelungen kurz zusammen. Doch wie sieht es für die Betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus, wenn ihre Arbeitsplätze trotz aller Bemühungen nicht gesichert werden können? Wie wird das Arbeitslosengeld I (ALG I) nach Erhalt von Kurzarbeitsgeld berechnet? Dies sind Fragen, die kürzlich in der Wahlkreisarbeit an Margrit Wetzel herangetragen wurden. Daraufhin hat sich die Abgeordnete umgehend persönlich an den Parlamentarischen Staatssekretär im Arbeits- und Sozialministerium, Herrn Klaus Brandner, gewandt und kann nun berichten: „Ich kann alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kurzarbeitsgeld erhalten und sich Sorgen um die Höhe eines möglicherweise anschließenden Arbeitslosengeldes machen, beruhigen. Bemessungsgrundlage ist gemäß § 131 Abs. 3 Nr. 1 SGB III das Arbeitsentgelt, das ohne den Arbeitsausfall und ohne Mehrarbeit erzielt worden wäre, das sogenannte Soll-Entgelt. Niemand steht also im Fall der Kurzarbeit schlechter da als bei normaler Tätigkeit.“ Dass Kurzarbeit und Qualifizieren statt Entlassungen der richtig Weg sind, hat sich in den letzten Monaten bewiesen. Im Dezember 2008 gingen Anzeigen für 404.000 Kurzarbeiter ein, darunter 295.000 für konjunkturelles Kurzarbeitergeld. Im Vergleich zum Vormonat war das ein Anstieg um 240.000 und im Vergleich zum Vorjahr um 302.000. Dazu Wetzel: „Diese Zahlen zeigen, dass wir mit unserem Konjunkturpaket die richtigen Weichen stellen und wie sinnvoll die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist. Wir können so den Anstieg der Arbeitslosigkeit entscheidend abfedern. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für den konjunkturellen Aufschwung verbessert und einer Verschärfung des Fachkräftemangels entgegengewirkt.“ |