Novelle des Datenschutzes

Juni 2009

Wetzel: Wesentliche Verbesserungen geplant

„Der Datenschutz geht uns alle an: sei es als Verbraucher oder Arbeitnehmer – unsere Daten müssen sicher und vor Missbrauch geschützt sein“, erläutert Dr. Margrit Wetzel ein Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften, das am Freitag im Plenum abschließend verhandelt werden soll.
„Hinter diesem sperrigen Namen verbirgt sich viel gutes für die Bürger. Es handelt sich um eine wesentliche Verbesserung des Datenschutzes. So soll bei der Datenübermittlung zu Werbezwecken grundsätzlich eine Einwilligung erforderlich sein. Die Herkunft von Werbesendungen muss erkennbar sein und es besteht eine Hinweispflicht auf das Widerspruchsrecht gegen Übermittlung und Nutzung von Daten zu Werbezwecken. Weiter soll die Weitergabe von Adressdaten künftig grundsätzlich zwei Jahre dokumentiert werden müssen“, so die Horneburger Abgeordnete zu den Details des Gesetzentwurfs. „Aber aufgepasst: eine Einwilligungserklärung verbirgt sich oft im Kleingedruckten!“
Das Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften enthält auch zusätzliche Bußgeldbestände und Erhöhungen des Bußgeldrahmens, um die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland besser vor dem Missbrauch ihrer Daten zu schützen. Vor allem werden die Arbeitnehmer gestärkt.
Dazu Margrit Wetzel: „Ein großer Erfolg ist, dass betriebliche Datenschutzbeauftragte denselben besonderen Kündigungsschutz wie Betriebsräte erhalten sollen und dass eine Generalklausel zum Arbeitnehmerdatenschutz in das Bundesdatenschutzgesetz eingefügt werden soll. Dies schafft mehr Transparenz und Rechtsicherheit für alle.
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