Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehren kommt

 

März 2009
Mit großer Freude hat die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Margrit Wetzel die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee aufgenommen, eine Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehrfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen zu schaffen. Die Bundesregierung ist entschlossen, das Problem des mangelnden Fahrernachwuchses bei der Freiwilligen Feuerwehr schnellstmöglich zu lösen. Beim gestrigen 4. Berliner Abend der deutschen Feuerwehren ging Verkehrsminister Tiefensee noch einen Schritt weiter auf die Vertreter der Feuerwehr zu und lud zu einem Runden Tisch am 23. März 2009, um weitere Unterstützungsmöglichkeiten für den Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnis auszuloten.

Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Rahmen des EG-Rechts will das Verkehrsministerium die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Ehrenamtliche zukünftig unter vereinfachten Bedingungen neben ihrer Fahrerlaubnisklasse B durch eine spezifische Zusatzausbildung und Prüfung auch den Führerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen erlangen können. Die Prüfung soll die Verkehrssicherheit bei den Einsätzen voll gewährleisten. Die Kosten des Führerscheins sollen auf ein Drittel reduziert werden; bislang kostet der Erwerb des Führerscheins der Klasse C 1 rund 3.000 Euro. Dies ist eine sehr praktikable und verantwortungsvolle Lösung.

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