SPD setzt Vorschlag zum Feuerwehrführerschein durch – CDU/CSU akzeptiert Vorgaben zur Verkehrssicherheit

Juni 2009
„Nach zäher Diskussion um eine praktikable und kostengünstige Regelung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der freiwilligen Feuerwehren und der technischen Hilfsdienste ist es heute im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages gelungen, einen Gesetzentwurf zu verabschieden“, berichtet die Verkehrspolitikerin Dr. Margrit Wetzel aus der Ausschusssitzung.

„Der Gordische Knoten ist durchgeschlagen. Es wird eine Sonderregelung für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen geben, bei der eine verbandsinterne Schulung und Prüfung zum Führen von Einsatzfahrzeugen berechtigt. Damit ist eine einfache und praktikable Lösung gefunden, die die Einsatzfähigkeit gewährleistet, aber auch verantwortliche Vorgaben im Bereich Verkehrssicherheit erfüllt. Die konkrete Ausgestaltung wird den Ländern übertragen, die die europäischen Anforderungen dabei gewährleisten müssen.

Der große Wurf ist die neue Fahrberechtigung, die zum Fahren von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen berechtigt. Die Bundesregierung wird ermächtigt, im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung eine Sonderregelung zu erlassen. Vorgesehen ist eine Vereinfachung der Ausbildung und Prüfung. Außerdem wird es die Möglichkeit geben, dass die Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge nach zwei Jahren prüfungsfrei in eine allgemeine Fahrerlaubnis umzutauschen ist. In Gesprächen zwischen Bundesverkehrsministerium und den Verbänden wurde ein Kostenrahmen von rund 600 Euro vereinbart“, fasst die Horneburger Abgeordnete die gefunden Regelungen zusammen.
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