CDU taktiert auf dem Rücken der Arbeitslosen

Margrit Wetzel erbost über Blockade des Koalitionspartners bei Zukunftslösung für Job-Center

März 2009

„Der Auftrag stammt vom Bundesverfassungsgericht. Lange und intensiv wurde verhandelt, ein tragfähiges Konzept lag schließlich auf dem Tisch: Der angespannten Situation in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt wäre es angemessen gewesen, jetzt Klarheit für Arbeitslose und ihre Vermittler zu schaffen. Aber mit ihrem „Nein“ verhindert die CDU-Bundestagsfraktion, dass das bewährte Konzept der koordinierten Hilfen für Arbeitslose und –suchende durch eine Anlaufstelle in eine rechtlich einwandfreie Zukunft gerettet wird“, erklärt die Wahlkreisabgeordnete Dr. Margrit Wetzel enttäuscht.

Dass die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen bei der Vermittlung und Betreuung der Arbeitslosen in den so genannten Job-Centern zusammen arbeiten, hat das Bundesverfassungsgericht 2007 als verfassungswidrig bewertet. Spätestens ab 2011 dürfen ARGEN und Optionskommunen nicht in der jetzigen Form weitermachen. Zwischen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz und Ministerpräsident Jürgen Rüttgers wurde daher eine Kompromisslösung erarbeitet, mit der die bestehenden Strukturen in Einklang gebracht werden konnten mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Aus den Job-Centern wären Zentren für Arbeit und Grundsicherung geworden, durch eine Grundgesetzänderung wären diesen Zentren und auch der 69  die Optionskommunen abgesichert worden.

Das Konzept überzeugte alle 16 Ministerpräsidenten der Länder, das Präsidium der CDU und ausdrücklich auch die Bundeskanzlerin. „Ihr jedoch gelang es nicht, sich in der eigenen Fraktion durchzusetzen“ konstatiert Margrit Wetzel und verweist auf die Folgen des Scheiterns dieser Reform:

„In jedem Fall ist die Arbeitsvermittlung in Deutschland geschwächt – jetzt in der allgemeinen Krise, in der wir dies am wenigsten gebrauchen können. Denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Job-Centern sehen einer völlig unklaren Zukunft entgegen. Statt mit Motivation und Entschlossenheit begegnen sie ihren Klienten mit eigenen Zukunftssorgen und Überlegungen beruflicher Neuorientierung. Im schlimmsten Fall wird ab 2011 die getrennte Wahrnehmung der Aufgaben von Agentur für Arbeit und Kommunen auf uns zukommen. Für die betroffenen 6,6 Mio. Bürgerinnen mit Anspruch auf Grundsicherung bedeutet das: Zwei Wege zu zwei Behörden, zwei Anträge, zwei Akten, zwei Bescheide – viel Bürokratie!“

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