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Juni 2009 |
„Die
SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit ihrer Forderung nach grundlegenden
Änderungen beim Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz in den Verhandlungen mit
der Unionsfraktion auf ganzer Linie durchgesetzt. Die Kernforderungen der
SPD werden wie folgt umgesetzt“, erklärt die SPD-Wahlkreisabgeordnete Dr.
Margrit Wetzel: 1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Löschen vor Sperren: Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt
nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten
mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.
2.
Kontrolle der BKA-Liste und
Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener: Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird
ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die
Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die
BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit
die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert,
dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben
ist.
3.
Datenschutz: Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention.
Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der
Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der
Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich
durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren
ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener
Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.
4.
Spezialgesetzliche Regelung
mit Befristung: Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine
Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht
jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem
neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem
tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in
jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis
endgültig entschieden werden kann. Zusätzlich haben wir eine Bestimmung
aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur
Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann. „Mit diesen Änderungen werden auch die
wesentlichen Forderungen des Bundesrates sowie der Experten aus der
Bundestagsanhörung berücksichtigt. Zudem tragen wir Bedenken aus der
Netz-Community Rechnung, mit dem Gesetz würde eine Infrastruktur aufgebaut,
die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte
genutzt werden könnte. Dies wird durch das Gesetz gerade ausgeschlossen.
Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Verträge
zwischen BKA und Internetprovidern über Sperrmaßnahmen gültig, die gerade
keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen
beinhalten. Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen
wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet,
sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche
Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren. Damit wird auch der Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom letzten Samstag umgesetzt“, zieht Margrit Wetzel das Fazit für das zunächst sehr umstrittene Gesetz. |