Große Freude bei den Sozialdemokraten |
Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz werden in dieser Woche beschlossen |
Januar 2009 |
Bisher sind im
Arbeitnehmerentsendegesetz folgende Branchen aufgenommen: Das
Bauhauptgewerbe, das Abbruchgewerbe, das Maler- und
Lackiererhandwerk, das Dachdeckerhandwerk, das Elektrohandwerk, das
Gebäudereinigerhandwerk, und die Briefdienstleistungen.
Insgesamt fallen damit rund ca. 1,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer unter den Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
Jetzt hat sich die Koalition nach langwierigen und schwierigen
Verhandlungen darauf verständigt, fünf weitere Branchen
aufzunehmen. Bei den Branchen handelt es sich um die Pflegebranche,
die industriellen Großwäschereien, das Wach- und
Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft sowie die
Bergbauspezialdienste.
Für die Zeitarbeitsbranche wurde im Koalitionsausschuss eine Lohnuntergrenze vereinbart, die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aufgenommen wird. Wahlkreisabgeordnete Dr. Margrit Wetzel dazu: „Dies ist ein Durchbruch, denn mit dieser Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und der Etablierung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schaffen wir für weitere 1,7 Millionen Beschäftigte faire Arbeitsplatzbedingungen. Insgesamt profitieren damit rund 3,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern faktisch von Mindestlöhnen.“ |