Große Freude bei den Sozialdemokraten 

Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz werden in dieser Woche beschlossen

Januar 2009
Bisher sind im Arbeitnehmerentsendegesetz folgende Branchen aufgenommen: Das Bauhauptgewerbe, das Abbruchgewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk, das Dachdeckerhandwerk, das Elektrohandwerk, das Gebäudereinigerhandwerk, und die Briefdienstleistungen. Insgesamt fallen damit rund ca. 1,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter den Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Jetzt hat sich die Koalition nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen darauf verständigt, fünf weitere Branchen aufzunehmen. Bei den Branchen handelt es sich um die Pflegebranche, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft sowie die Bergbauspezialdienste.

Für die Zeitarbeitsbranche wurde im Koalitionsausschuss eine Lohnuntergrenze vereinbart, die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aufgenommen wird. Wahlkreisabgeordnete Dr. Margrit Wetzel dazu: „Dies ist ein Durchbruch, denn mit dieser Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und der Etablierung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schaffen wir für weitere 1,7 Millionen Beschäftigte faire Arbeitsplatzbedingungen. Insgesamt profitieren damit rund 3,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern faktisch von Mindestlöhnen.“

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