Nachverhandlungsoption nicht unterschätzen! |
Vertrag über die Uferunterhaltung der Elbe - Wetzel bleibt skeptisch |
März 2009 |
„ Die
Nachverhandlungsoption im Vertrag über die Uferunterhaltung an
der Elbe sollte man nicht unterschätzen. Ich teile die
Bedenken des regionalen Bündnisses gegen die
Elbvertiefung“, so die Elbvertiefungsgegnerin Margrit Wetzel.
In dem Vertrag ist festgelegt, dass der Bund im Falle, dass es nicht zu einer erneuten Elbvertiefung kommen sollte, nachverhandeln kann. „Damit besteht immer noch ein direkter Zusammenhang zwischen der Uferunterhaltung durch den Bund und einer möglichen Elbvertiefung. Da ist schon eine ordentliche Portion Skepsis angebracht“, so Wetzel, die in dem Zusammenhang an den so genannten Schlickfonds erinnert, aus dem die Ausbaggerung der Sportboothäfen entlang der Elbe finanziert werden soll, die seit der letzten Elbvertiefung massive Probleme mit der Verschlickung haben. „Auch hier soll die Auszahlung der Mittel an eine Zustimmung zur Elbvertiefung gekoppelt werden. Es ist immer das gleiche Muster“, erklärt die Horneburger Bundestagsabgeordnete. „Das positive Echo, den der Vertrag bei Landtagsmitgliedern der CDU aus dem Kreis Harburg gefunden hatte, die damit den schwersten Stein auf dem Weg zur Elbvertiefung aus dem Weg geräumt sehen, lässt schon tief blicken“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete. |