Neues von der Umweltprämie |
Februar 2009 |
Am 27.01.2009 vom
Bundeskabinett beschlossen, ist die Richtlinie zur Förderung
des Absatzes von Personenkraftwagen nun schon ein voller Erfolg. Zu
den Einzelheiten die Wahlkreisabgeordnete Dr. Margrit Wetzel:
„ Die Prämie von 2500 Euro, die gezahlt wird, wenn ein
mindestens neun Jahre altes Fahrzeug verschrottet und ein neuer
Wagen gekauft und zugelassen wird, wirkt auf zweifache Weise: Zum
einen trägt sie dazu bei, den Einbruch der Automobilkonjunktur
infolge der Finanzkrise abzuschwächen. Zum andern wird durch
den Ersatz von Altfahrzeugen, die nicht die neuesten
Emissionsanforderung erfüllen, durch moderne Fahrzeuge mit
Euro 4 oder besser die Belastung der Luft mit
gesundheitsgefährdenden Schadstoffen gemindert.“
Das erste Ziel, den Pfropfen im Flaschenhals des Verkaufs zu lösen, erscheint erfüllt. Jetzt ist es wichtig, die notwendige Rechtssicherheit für Autokäufer herzustellen, die ein Auto bestellen und somit erst in einigen Monaten den Antrag stellen können. Dazu berichtet Wetzel aus der laufenden politischen Diskussion: „Bei Autokäufen mit langen Bestellzeiten ist es bislang unklar, ob dann noch genug Geld im Topf sein wird, wenn das Auto lieferbar ist. Deshalb diskutieren wir, ob bereits mit dem Kaufvertrag ein Antrag gestellt werden kann, um die Zulassung und Verwertungsunterlagen später nachzureichen. Man bekäme dann unmittelbar nach dem Kauf die verbindliche Zusage für die Prämie und muss nicht zittern. Aktuell steht die Zahl der Anträge bei 34.210 von 600.000 möglichen Anträgen, es ist also noch genügend Luft für alle, die sich noch nicht entschlossen haben.“ Ebenso soll den illegalen Geschäften einiger Verwerter ein Riegel vorgeschoben werden. Bei der Abmeldung soll der KFZ-Brief eingezogen werden, damit das Fahrzeug nicht ins Ausland weiterverkauft werden kann. Abschließend hat Margrit Wetzel noch einen praktischen Tipp für alle, die mehr als nur zwei oder vier Plätze in einem Wagen benötigen: „Die Prämienregelung bezieht sich auf Personenkraftwagen oder Fahrzeuge der Klasse M1. Ein Fahrzeug der Klasse M1 ist für bis zu 9 Sitzplätzen zugelassen. Es gilt somit auch für Kleinbusse und ähnliche Fahrzeuge sowie Wohnmobile - Achtung: letztere nicht, sofern sie als LKW zugelassen werden.“ |